Die Gemeinde Diemtigen macht dagegen geltend, der Beschwerdeführer habe seit dem 6. November 2019 Kenntnis von den Details der Projektänderung; die Änderungen seien zudem bereits früher ersichtlich gewesen. Der Beschwerdeführer sei am 6. November 2019 am Schalter der Bauverwaltung erschienen und habe mit der Bauverwalterin gesprochen. Er habe nachgefragt, ob es bei der A.________ zu Änderungen komme und gesagt, er habe festgestellt, dass die A.________ nicht nach den ursprünglich bewilligten Plänen gebaut werde. Daraufhin habe die Bauverwalterin die Archivschachteln zum ursprünglichen Baugesuch und zur nachträglichen Projektänderung geholt und sei anschliessend mit dem Beschwerdeführer die