__ AG und der projektleitende Architekt teil.12 Anlässlich dieser Besprechung wies die Regierungsstatthalterin den Beschwerdeführer darauf hin, dass er, sofern er beschwerdeberechtigt sei, innert 30 Tagen ab Kenntnis der Projektänderung Beschwerde bei der BVD einreichen könne. Die Beschwerdeführenden machen nun geltend, sie hätten erst anlässlich des Gesprächs vom 3. Dezember 2019 Kenntnis von der konkreten Projektänderung erhalten. Der Beschwerdeführer sei entgegen den Angaben der Gemeinde nicht schon am 6. November 2019, sondern erst am 18. November 2019 auf der Gemeindeverwaltung gewesen.