Daran nahmen neben der Regierungsstatthalterin, einem Bauinspektor und einer Rechtspraktikantin des Regierungsstatthalteramts, der Beschwerdeführer, die Bauverwalterin der Gemeinde Diemtigen sowie je ein Vertreter der Betreiberin der A.________, der M.________ AG und der projektleitende Architekt teil.12 Anlässlich dieser Besprechung wies die Regierungsstatthalterin den Beschwerdeführer darauf hin, dass er, sofern er beschwerdeberechtigt sei, innert 30 Tagen ab Kenntnis der Projektänderung Beschwerde bei der BVD einreichen könne.