Die Beschwerdeführenden, die Grundstücke entlang der J.________-Strasse in unmittelbarer Nähe der A.________ besitzen und diese Strasse unbestrittenermassen regelmässig benutzen, befürchten Nachteile bzw. Sicherheitsrisiken aufgrund der unmittelbaren Nähe der Sickermulde zur Strasse. Die Nichtbewilligung der Projektänderung würde die Situation der Beschwerdeführenden insofern ändern, als die von ihnen hauptsächlich kritisierte Mulde entlang der Strasse mehr als die Hälfte kürzer und die Sickermulde auf der Westseite geringfügig weiter von ihrer Parzellengrenze entfernt wäre.