c) Die Beschwerdeführenden wohnen fast 2 km vom der A.________ entfernt, sind aber Eigentümerin bzw. Eigentümer der landwirtschaftlich genutzten Parzelle Diemtigen Grundbuchblatt Nr. H.________, welche direkt an die Bauparzelle angrenzt. Weiter gehören ihnen die ebenfalls landwirtschaftlich genutzten Parzellen Diemtigen Grundbuchblatt Nrn. I.________, die sich in einer Distanz von weniger als 100 Meter von der Bauparzelle entfernt befinden. Die Beschwerdeführenden sind aufgrund der Lage der ihnen gehörenden Parzellen als Nachbarn zu qualifizieren und habe eine besonders nahe Beziehung zum umstrittenen Bauprojekt. Sie haben auch ein Rechtsschutzinteresse: