b) Die mit dem umstrittenen Entscheid vom 23. Juli 2019 bewilligten nachträglichen Projektänderungen umfassen insbesondere eine Anpassung der Raumanordnungen und der Geschosshöhen innerhalb der bewilligten Baute, eine Vergrösserung des Untergeschosses, diverse Fassadenveränderungen, eine Aussenaufstellung des Rückkühlers an der Südfassade, eine partielle Gebäudeerhöhung sowie eine Erhöhung des Schottenlagertanks. Im Vergleich zum ursprünglichen, mit Gesamtbauentscheid vom 21. Februar 2018 bewilligten Vorhaben, wurden zudem die Vergrösserung der Versickerungsmulde auf der Nordseite und eine Verschiebung der Versickerungsmulde auf der Westseite des Gebäudes bewilligt.