2/8 BVD 110/2019/221 erkundigt habe. Bei diesem Anlass habe man ihm sowohl die Pläne des ursprünglich bewilligten Vorhabens als auch jene der Projektänderung gezeigt und mit ihm besprochen. 5. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. II. Erwägungen 1. Zuständigkeit