Das Rechtsamt gab daraufhin den anderen Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme und bat die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Diemtigen insbesondere zur Frage Stellung zu nehmen, wann eine Besprechung mit dem Beschwerdeführer stattgefunden habe und ob ihm damals die Projektänderungspläne gezeigt oder ausgehändigt worden seien. Das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental hielt daraufhin fest, der Beschwerdeführer habe sich bereits am 13. November 2019 telefonisch beim Regierungsstatthalteramt gemeldet.