Mit Eingabe vom 18. Februar 2020 machten die Beschwerdeführenden unter anderem geltend, die Aussagen der Gemeinde seien nicht richtig. Der Beschwerdeführer sei erst am 18. November 2019 auf der Gemeindeverwaltung gewesen und habe die Projektänderungspläne verlangt. Da man ihm diese verweigert habe, habe er sich telefonisch beim Regierungsstatthalteramt gemeldet. Daraufhin habe am 3. Dezember 2019 eine Besprechung auf der Bauparzelle stattgefunden. Dort habe er die Projektänderungspläne erstmals gesehen.