Die ausgeführten Änderungen seien aber bereits früher ersichtlich gewesen. Das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental beantragt mit Stellungnahme vom 5. Februar 2020, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventualiter sie sei abzuweisen. Der von den Beschwerdeführenden erwähnte Grenzabstand von 0.6 m sei bereits mit Gesamtentscheid vom 21. Februar 2018 bewilligt worden und nicht Gegenstand der Projektänderung. Hinsichtlich der Änderungen am Gebäude und der Sickergruben sei die Beschwerde verspätet.