4. Daraufhin holte das Rechtsamt die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerin nahm mit Eingabe vom 30. Januar 2020 Stellung zu den Vorbringen der Beschwerdeführenden, stellte aber keine Anträge. Die Gemeinde verzichtete in ihrer Stellungnahme ebenfalls auf die Stellung von Anträgen, hielt aber fest, der Beschwerdeführer habe sich am 6. November 2019 am Schalter der Bauverwaltung nach der Projektänderung erkundigt und man habe ihm daraufhin die Pläne des ursprünglich bewilligten Vorhabens und die Projektänderungspläne im Detail erläutert. Die ausgeführten Änderungen seien aber bereits früher ersichtlich gewesen.