Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, bat die Beschwerdeführenden um Mitteilung, ob sie mit ihrer Eingabe vom 16. Dezember 2019 Beschwerde erheben wollten. Die Beschwerdeführenden bestätigten mit Schreiben vom 31. Dezember 2019, dass ihre Eingabe vom 16. Dezember 2019 als Baubeschwerde zu verstehen sei.