3. Mit Eingabe vom 16. Dezember 2019 an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) äusserten die Beschwerdeführenden den Wunsch, die Projektänderung solle "zurückgesetzt" werde. Dazu führten sie insbesondere aus, die nördlich der A.________ erstellte Sickergrube befinde sich mit einem Abstand von nur 0.3 m zu nahe an der Strasse. Es bestehe die Gefahr, dass sie im Winter bei Glatteis mit ihren Fahrzeugen in der Grube landeten. Zudem seien auf dem Areal der A.________ Parkplätze vorhanden, die nur einen Abstand von 0.6 m zu ihrer Parzellengrenze hätten.