2. Während der Bauausführung reichte die Beschwerdegegnerin am 25. April 2019 bei der Gemeinde Diemtigen ein nachträgliches Projektänderungsgesuch ein. Die Gemeinde leitete das Gesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental weiter. Dieses verzichtete auf eine Publikation des Gesuchs und bat die Bauherrschaft stattdessen um 1/8 BVD 110/2019/221