betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Frutigen-Niedersimmental vom 23. Juli 2019 (bbew 77/2017; A.________ Diemtigtal) I. Sachverhalt 1. Mit Gesamtbauentscheid vom 21. Februar 2018 erteilte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung für den Neubau der A.________ Diemtigtal auf der Parzelle Diemtigen Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) "A.________".