Soweit weitergehend werden die Verfügung des AGR vom 16. Oktober 2019 und der Bauentscheid der Gemeinde Gondiswil vom 21. November 2019 bestätigt und die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 750.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat der Beschwerdeführerin eine Parteikostenentschädigung von Fr. 869.85 (inkl. MWST) zu bezahlen. IV. Eröffnung