und Schnuppertage für Einsteiger an.22 Die Beschwerdeführerin betont in ihrer Beschwerde, dass die Tierpension für Frau B.________ von existenzieller wirtschaftlicher Bedeutung sei, da diese vor acht Jahren ihre Anstellung als Tierarztassistentin aufgegeben habe sich nun voll und ganz der Tierpension widme. Die Tierpension nimmt gemäss Internetauftritt zwar zurzeit keine Pensionspferde auf. Die Beschwerdeführerin und Frau B.________ besitzen aber den Sachkundenachweis für Pferdehalter und Pferdehalterinnen nach Art. 31 Abs. 4 Buchstabe b TSchV23, der ihnen die gewerbsmässige Haltung von bis zu elf Pferden erlaubt (Art.