Eine ausschliessliche Nutzung als Reitplatz oder die gewerbsmässige Nutzung des Platzes, beispielsweise für Reitunterricht und ähnliche Dienstleistungen für Drittpersonen und allenfalls Drittpferde, wären dagegen nicht zulässig. Eine derartige Nutzung würde eine Zweckentfremdung darstellen und den gesetzlich vorgesehenen Rahmen der hobbymässigen Nutzung sprengen.