b) Das AGR führt in seiner Stellungnahme vom 27. Januar 2020 aus, es halte vollumfänglich an der Auflage fest. Allwetterausläufe gehörten zu den für eine tiergerechte Haltung notwendigen Aussenanlagen. Sie seien ausschliesslich für die Nutzung durch die Pferde (Auslauf bei schlechten Boden- und Wetterverhältnissen) vorgesehen.