_ weiterhin uneingeschränkt gestattet sei (Rechtsbegehren Nr. 1). Zur Begründung bringt sie vor, es sei völlig unklar und unbegründet, weshalb die Gemeinde im Bauentscheid, der sich materiell einzig mit der Sanierung des bestehenden Allwetterplatzes und der Rückführung zweier Ecoraster- Flächen auseinandersetze, eine solche Auflage verfüge. Die Auflage komme einem Verbot des gewerbsmässigen Haltens fremder Tiere gleich und gefährde die wirtschaftliche Existenz der Tierpension. Die Auflage verstosse deshalb gegen die Eigentumsgarantie.