a) Mit dem angefochtenem Bauentscheid vom 21. November 2019 bewilligte die Gemeinde die Sanierung des bestehenden Allwetterplatzes für Pferde und die Rückführung von zwei Ecoraster-Flächen.4 Gemäss Auflage Ziff. 6.1 zweites Lemma dürfen nur Tiere gehalten werden, welche den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnbaute auf der Parzelle Nr. H.________ (A.________) gehören und von ihnen betreut werden. Die Beschwerdeführerin beantragt, diese Auflage sei dahingehend abzuändern, als dass ihr das Halten von fünf (fremden oder eigenen) Hunden bzw. von bis zu neunzehn fremden Katzen auf der Parzelle Nr. H.________ weiterhin uneingeschränkt gestattet sei (Rechtsbegehren Nr. 1).