3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 23. Dezember 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit dem 1. Januar 2020 Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Baubewilligung […] sei dahingehend aufzuheben, als dass die in Ziffer 6.1, Lemma 2 erhobene Auflage […] dahingehend abzuändern sei, als dass der Beschwerdeführerin das Halten von fünf (fremden oder eigenen) Hunden bzw. von bis zu neunzehn fremden Katzen auf dem Grundstück Gondiswil- Grundbuchblatt Nr. H.________ weiterhin uneingeschränkt gestattet sei.