betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Gondiswil vom 21. November 2019 (Baugesuch-Nr. 0326 / 19 007; Sanierung bestehender Allwetterplatz für Pferde) sowie die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 16. Oktober 2019 (G.-Nr. 2019.JGK.4107) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin wohnt auf der Parzelle Gondiswil Grundbuchblatt Nr. H.________ und betreibt dort gemeinsam mit einer Tierheimbetreuerin die Tierpension «A.________», die vorwiegend Hunde und Katzen aufnimmt. Die Beschwerdeführerin hält zudem zwei eigene Pferde und zwei Ponys. Die Liegenschaft der Beschwerdeführerin befindet sich in der Landwirtschaftszone.