1. Die Projektänderung vom 22. Juni 2019 wird bewilligt. Massgebend sind folgende, von der BVE am 27. Juni 2019 gestempelte Pläne: ‒ "Fassaden, Querschnitte 1:100 mit neuer Zufahrt" vom 29.10.2018, rev. 20.06.2019 ‒ "Grundrisse 1:100 mit neuer Zufahrt" vom 20.06.2019 2. Ziffer 3.3.1 des Gesamtbauentscheids des Regierungsstatthalteramtes Interlaken- Oberhasli vom 18. Januar 2019 wird aufgehoben. Im Übrigen wird der Gesamtbauentscheid bestätigt. 3. Das Beschwerdeverfahren wird als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.