Beschwerdeführenden der Schacht mit der Wasserfassung der Grundwasserwärmepumpe der Parzelle Nr. G.________. Auch für das Ein- und Ausfahren aus den Garagen 1 bis 3 hätten die Vorplätze auf der Parzelle E.________ nicht genügt; die Parzelle Nr. G.________ wäre für das Manövrieren beansprucht worden.