8. Am 20. August 2019 zogen die Beschwerdeführenden 1 und 2, die ihren Stockwerkeigentumsanteil am Grundstück Därligen Gbbl. Nr. G.________ inzwischen verkauft hatten, die Beschwerde zurück. Mit Abschreibungsverfügung vom 22. August 2019 schrieb das Rechtsamt das Verfahren, soweit die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2 betreffend (RA 110/2019/16), als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab. Das Beschwerdeverfahren betreffend die beiden anderen Beschwerden wurde unter der Geschäftsnummer RA 110/2019/21 weitergeführt.