7. Die Beschwerdeführenden, die Gemeinde und die Vorinstanz liessen sich nicht vernehmen. Mit Schreiben vom 27. Mai 2019 teilte der Beschwerdegegner mit, dass er die Beurteilung des Rechtsamtes anzweifle, aber dennoch eine Projektänderung vornehmen werde. Die Garage 1 werde neu von der Einstellhalle her erschlossen. In der Einstellhalle entstünden zwei weitere Autoabstellplätze. Die Garagen 2 und 3 würden dafür zu Kellern mit Zugang von der Einstellhalle. Anstelle der Garagentore an der Ostseite werde eine Mauer erstellt. Der ursprünglich vorgesehene Behindertenparkplatz könne demzufolge an der projektierten Stelle erstellt werden.