Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2019/21 Seite 5 von 11 Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Das Rechtsamt gab dem Beschwerdegegner gleichzeitig Gelegenheit, eine allfällige Projektänderung einzureichen.