_ nun verbindlich von Westen her geregelt. Der Zweck der Wegrechtsdienstbarkeit vom 10. März 1986, welche nach dem Umbau und der Erweiterung des Hotels F.________ den Zugang zur Parzelle Nr. E.________ (wieder) sicherstellte, sei damit entfallen. Ausserdem gehe das Rechtsamt davon aus, dass auch der von der Vorinstanz bewilligte Besucherparkplatz die Sichtweiten und das Einlenken zu den Garagen 1 bis 3 einschränke. Weder dieser Besucherparkplatz noch die ostseitigen Garagen 1 bis 3 seien voraussichtlich bewilligungsfähig. 4 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und