5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, vereinigte die Beschwerden unter der Verfahrensnummer RA 110/2019/16. Es holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli beantragt mit Eingabe vom 26. Februar 2019 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde teilte mit Eingabe vom 4. März 2019 mit, dass sie auf eine Stellungnahme verzichte. Der Beschwerdegegner liess sich nicht vernehmen.