4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 29. Januar 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Mit Beschwerden vom 7. Februar 2019 respektive 16. Februar 2019 gelangten die Beschwerdeführenden 3 und 4 und der Beschwerdeführer 5 an die BVE. Sie beantragen RA Nr. 110/2019/21 Seite 4 von 11