Nach der Wiederaufnahme des Baubewilligungsverfahrens reichte der Beschwerdegegner überarbeitete Projektpläne für die Zufahrtsstrasse und am 31. Oktober 2018 eine Projektänderung (vom 29. Oktober 2018) für die Erstellung einer Einstellhalle ein. Im Appartementhaus waren demnach eine Einstellhalle mit 4 Autoabstellplätzen und 8 Einzelgaragen vorgesehen. Dazu kamen 12 ungedeckte Aussenparkplätze, wovon zwei Besucherparkplätze bei der nordöstlichen Hausecke. Der äussere Besucherparkplatz war für Personen mit Rollstuhl vorgesehen. Die Besucherparkplätze reichten praktisch bis zur Parzellengrenze. Dahinter befanden sich die ostseitigen Garagen 1 bis 3.