2. Am 1. Oktober 2015 reichte der Beschwerdegegner das vorliegende Baugesuch (datierend vom 30. September 2015) ein für den Neubau eines Appartementhauses mit 12 Wohnungen, integrierten Garagen und ungedeckten Autoabstellplätzen. Gegenstand des Bauvorhabens war auch eine neue Zufahrtsstrasse zum Appartementhaus. Gegen das Bauvorhaben gingen Einsprachen ein, unter anderem diejenigen der Beschwerdeführenden. Im September 2016 sistierte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli das Baubewilligungsverfahren, bis die Änderung der ÜO "Du Lac" in Bezug auf die neue Erschliessung der Parzelle Nr. E.________ rechtskräftig war.3