Diese Annahme des Regierungsstatthalteramts ist nicht zu beanstanden. Gemäss Auskunft der Beschwerdeführerin in ihrem Schreiben vom 27. September 201917 wird der Paketautomat durch die Paketboten auf ihrem ordentlichen Zustellgang mit Pakten befüllt. Erfahrungsgemäss erfolge die Befüllung zwischen 08.00 und 14.00 Uhr. Die Entleerung des Paketautomaten erfolge durch die Abholungstour der Post ab 16.00 bist spätestens 18.30 Uhr. Von den Kunden werde der Automat primär über die Mittagszeit und zwischen 17.00 und 19.00 Uhr zum Abholen oder Bringen von Paketen benutzt. Kundenbesuche während der Nacht seien nur punktuell und in Ausnahmefällen feststellbar.