Im vorliegenden Fall liegt lediglich ein Amtsbericht der Baupolizeibehörde der Gemeinde Heimberg vor. Das Regierungsstatthalteramt Thun hat jedoch weder einen Fachbericht zum Lärm eingeholt noch ein Lärmgutachten verlangt. Es hat somit keine Abklärungen zu den Lärmimmissionen vorgenommen. Das Regierungsstatthalteramt ist folglich davon ausgegangen, dass keine Überschreitung der massgebenden Belastungsgrenzwerte zu erwarten ist.