Durch den 24-Stundenbetrieb des Paketautomaten entstünden Lärmemissionen auch ausserhalb der Geschäftsöffnungszeiten der Poststelle. Die angeordnete Befragung stelle ein geeignetes Instrument dar, um Aufschluss darüber zu erhalten, ob bzw. wie sich diese zusätzlichen Lärmemissionen auf die Anwohnerschaft auswirkten. Sie sei notwendig, zweckmässig und das mildeste Mittel. Für ein Unternehmen der Grösse der Beschwerdeführerin erscheine eine dreimalige Befragung der betroffenen Anwohner zumutbar.