b) Das Regierungsstatthalteramt Thun hat die angefochtene Auflage aufgrund der von den Einsprechenden befürchteten Lärmbelastung in die Baubewilligung aufgenommen. Es hat dies in seinem Bauentscheid damit begründet, mit der Auflage erfolge "eine Überprüfung mit nötigenfalls Reduktion der Lärmbelästigung". In seiner Stellungnahme vom 9. Januar 2020 erachtet es die Auflage als verhältnismässig. Durch den 24-Stundenbetrieb des Paketautomaten entstünden Lärmemissionen auch ausserhalb der Geschäftsöffnungszeiten der Poststelle.