Schweizweit seien bereits über 150 "My Post 24"-Automaten installiert ohne dass es deswegen zu Lärmbeschwerden gekommen sei. So sei zum Beispiel der Automat in Bern Bümpliz mehr als doppelt so gross und in der Nähe eines Wohnquartiers gelegen. Demgegenüber seien in Heimberg mehrheitlich Gewerbebetriebe und wenig Wohnungen direkt betroffen. Eine Anwohnerbefragung ermögliche eine willkürliche Behauptung von angeblich unzumutbarem Lärm. Eine genaue Beurteilung wäre daher nur mittels einer Lärmmessung möglich. Die in der angefochtenen Auflage erwähnte Einschränkung 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion