a) Die Beschwerdeführerin kritisiert die angefochtene Auflage als unverhältnismässig. Der Standort befinde sich in der WGb mit der ES III. Der Paketautomat erzeuge weder quartierfremden Verkehr noch besonderen Lärm. Die Kunden, die ihre Pakete abholten, müssten so oder so zur Poststelle in Heimberg fahren. Danach würden sie wieder wegfahren. Davon zu unterscheiden seien die Kunden des Postomaten. Wenn diese am Wochenende in Feierlaune seien, könne es beim Postomaten etwas lauter werden. Schweizweit seien bereits über 150 "My Post 24"-Automaten installiert ohne dass es deswegen zu Lärmbeschwerden gekommen sei.