Gemäss Ziff. 3 der Verfügung des Rechtsamts vom 30. Dezember 2019 haben sie damit auf die Beteiligung am weiteren Verfahren verzichtet, verbunden mit einem Verlust der Parteistellung als Einsprechende im Baubewilligungsverfahren. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten