3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch den Einsprechenden im vorinstanzlichen Verfahren die Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen. Das Regierungsstatthalteramt Thun beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 9. Januar 2020 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Heimberg stellt in ihrer Stellungnahme vom 17. Januar 2020 keinen Antrag und verweist auf ihren Amtsbericht vom 21. Oktober 2019. Die Einsprechenden haben keine Beschwerdeantwort eingereicht. Gemäss Ziff.