Mit Bauentscheid vom 4. Dezember 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Baubewilligung. Dies unter anderem mit folgender Auflage: 3.2.2 Die Bauherrschaft wird angewiesen, während des ersten Jahres nach der Inbetriebnahme der Anlage, eine Anwohnerbefragung zu durchzuführen. Sinnvollerweise soll die Befragung in diesem Jahr dreimal in gleichen Abständen erfolgen. Der Baupolizeibehörde ist zum Ergebnis der Befragung einen schriftlichen Bericht abzugeben. Die Baupolizeibehörde Heimberg wird ermächtigt, bei unzumutbaren Lärmbelästigungen Einschränkungen der Öffnungszeiten zu verfügen.