e) Nach dem Gesagten kann auf die Beschwerde nicht eingetreten werden. Dem Beschwerdeführer wird empfohlen, sich bei bau- und raumplanungsrechtlichen Fragen, die sich im Baubewilligungsverfahren für die Erweiterung und Umnutzung des Gebäudes stellen, von einer fachkundigen Person beraten zu lassen. Damit lassen sich möglicherweise unnötige Auslagen für aufwändige und langwierige Verfahren vermeiden. 2. Kosten a) Mit Schreiben des Rechtsamts vom 4. Dezember 2019 wurde der Beschwerdeführer ausdrücklich auf das Kostenrisiko eines allfälligen Beschwerdeverfahrens aufmerksam gemacht.