d) Schliesslich thematisiert der Beschwerdeführer in der Eingabe vom 1. Dezember 2019 die neue amtliche Bewertung seines Gebäudes. Es handelt sich dabei um ein Thema, das im Zusammenhang mit den Steuern relevant ist. Für Steuerfragen ist aber nicht die BVD, sondern die Steuerverwaltung des Kantons Bern zuständig.