6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, verzichtete auf die Durchführung eines Schriftenwechsels. Es stellte der Gemeinde und dem AGR die Eingaben des Beschwerdeführers vom 1. und 14. Dezember 2019 zur Kenntnis zu. II. Erwägungen 1. Eintreten