5. Am 4. Dezember 2019 reichte der Beschwerdeführer bei der BVD ein Schreiben, datiert mit dem 1. Dezember 2019, ein. Dieses betitelte er als "Nichtannahme des Umnutzungsgesuches". Darin führte er aus, er habe im Mai 2018 für die Erweiterung und Umnutzung der Räume neue Pläne einreichen wollen. Der Bauverwalter habe ihm jedoch erklärt, er benötige keine Bewilligung mehr. Ohne eine Bewilligung hätte er nie Investitionen für die Erweiterung der Räume getätigt.