3. Daraufhin ordnete die Gemeinde mit Verfügung vom 6. August 2019 für die bereits umgebaute Wohnung im Erdgeschoss ein sofortiges Benützungsverbot an. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (neu Bauund Verkehrsdirektion BVD) Beschwerde. Zur Klärung der Angelegenheit führte die BVD am 3. Oktober 2019 eine Instruktionsverhandlung durch. Die Gemeinde zog im Anschluss an die Instruktionsverhandlung das Benützungsverbot mit Verfügung vom 5. November 2019 zurück. Mit Verfügung vom 11. November 2019 schrieb das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren betreffend das Benützungsverbot ab.