2. Seit dem 17. Januar 2018 ist für die Erweiterung und Umnutzung des Gebäudes bei der Gemeinde ein Baugesuch hängig. Weil der Beschwerdeführer lange Zeit die Baugesuchsunterlagen nicht aufforderungsgemäss ergänzte, führte die Hochbau- und Planungskommission am 22. März 2019 vor Ort einen Augenschein durch. Sie stellte fest, dass der Beschwerdeführer Teile des Erd- und Dachgeschosses ohne Baubewilligung ausbaute und die neuen Räumlichkeiten zu Wohnzwecken vermietet. In der Folge reichte der Beschwerdeführer neue Pläne ein, die die Gemeinde dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Prüfung weiter leitete.