1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Zweisimmen Gbbl. Nr. F.________. Darauf befindet sich an der G.________strasse 5 ein Gebäude, das der Beschwerdeführer bewohnt. Das Gebäude, welches aus einem Wohn- und Ökonomieteil besteht, gehörte zum landwirtschaftlichen Betrieb, den der Beschwerdeführer 2010 aufgab. Die Parzelle Nr. F.________ liegt ausserhalb der Bauzone im Streusiedlungsgebiet.