1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Ostermundigen vom 14. November 2019 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 30. April 2019 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 2'517.35 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Ostermundigen zuständig. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.-- werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.